Jahresabschluss

A I Immaterielle Vermögensgegenstände

A I 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Konzessionen sind öffentlich rechtliche Befugnisse wie z.B. Taxikonzessionen. Gewerbliche Schutzrechte sind z.B. Patente, Warenzeichen und Urheberrechte. Ähnliche Rechte können z.B. Nutzungs- und Bezugsrechte sein. Werte sind z.B. ungeschützte Erfingungen.

A I 2.  Geschäfts- oder Firmenwert

Der entgeltlich erworbene (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert gilt nunmehr als Vermögensgegenstand. Er ist in der Bilanz anzusetzen und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Sofern die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt, ist dies im Anhang gemäß § 285 Satz Nr. 13 zu begründen. Steuerlich ist der Geschäfts- oder Firmenwert gemäß § 7 Abs. 1 EStG weiterhin über 15 Jahre planmäßig abzuschreiben.

A I 3.  Geleistete Anzahlungen

Bei geleisteten Anzahlungen handelt es sich um Vorauszahlungen auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte.

Unter diesem Posten sind nur solche geleisteten Anzahlungen auszuweisen, die mit dem Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Zusammenhang stehen.