Anhang

Abschnitt 8: Anhang

Zweck

Der Anhang enthält zusätzliche Angaben. Anhangangaben enthalten verbale Beschreibungen oder Untergliederungen der im Abschluss enthaltenen Posten sowie Informationen über Posten, die nicht angesetzt werden dürfen.

Struktur

Anhangsangaben sind systematisch darzustellen. Jeder Posten im eigentlichen Abschluss muss einen Querverweis auf die zugehörigen Informationen im Anhang aufweisen. Dabei ist es empfehlenswert, die Angaben in der folgenden Reihenfolge zu machen:

  • eine Erklärung, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU aufgestellt wurde
  • eine Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • ergänzende Informationen zu den im Abschluss dargestellten Posten in der Reihenfolge, in der jeder Abschlussbestandteil und jeder Posten dargestellt wird und
  • andere Angaben, z.B. Eventualschulden und Eventualforderungen sowie nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen, nicht-finanzielle Angaben

Zusammenfassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Zusammenfassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist Folgendes anzugeben:

  • die bei der Erstellung des Abschlusses herangezogenen Bewertungsmaßstäbe
  • die vom Unternehmen gewählten Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden, wenn ein Wahlrecht in Anspruch genommen wird und
  • sonstige angewandte relevante Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Quantitative Auswirkungen der Ermessensausübung

Die bedeutendsten betragsmäßigen Auswirkungen sind bei der Anwendung von Ermessensausübungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben.

Zukunftsbezogene Annahmen

Im Anhang sind die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen anzugeben. Darüber hinaus sind Angaben über sonstige wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten am Ende der Berichtsperiode zu machen, bei denen ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs eine wesentliche Anpassung erforderlich wird.