Jahresabschluss

Abschnitt 6: Eigenkapitalveränderungsrechnung und Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Folgende Posten sind in der Aufstellung über die Veränderungen des Eigenkapitals aufzuführen:

  • das Periodenergebnis (der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag)
  • jeder Ertrags- und Aufwandsposten der direkt im Eigenkapital erfaßt wird und die Summe dieser Posten
  • den Gesamtertrag und -aufwand für die Periode. dabei sind Beträge, die den
    Anteilseignern des Mutterunternehmens bzw. den Minderheitsanteilen zuzurechnen sind, getrennt auszuweisen und
  • für jede Eigenkapitalkomponente die Auswirkungen von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, von Schätzungen und Fehlern.

Darüber hinaus sind entweder in der Aufstellung über die Veränderungen des Eigenkapitals oder im Anhang anzugeben:

  • die Beträge der Einlagen von den Anteilseignern und der Dividendenzahlungen und sonstigen Ausschüttungen an die Anteilseigner
  • der Betrag der Gewinnrücklagen zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode sowie die Bewegungen während der Periode und
  • eine Überleitung des Buchwerts jeder Kategorie des gezeichneten Kapitals und sämtlicher direkt im Eigenkapital erfaßter Ertrags- und Aufwandsposten zu Beginn und zum Ende der Periode.

Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen

Die Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen stellt das Ergebnis und die Veränderungen der Gewinnrücklagen innerhalb der Berichtsperiode dar. Dieser Standard gestattet es, eine Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen anstelle einer Gewinn- und Verlustrechnung und einer Aufstellung über die Veränderungen des Eigenkapitals vorzulegen, wenn die einzigen Veränderungen des Eigenkapitals während der Periode aus dem Periodenergebnis, Dividendenzahlungen, Korrekturen von Fehlern früherer Perioden und Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethode resultieren.

In der Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen sind zusätzlich zu den Informationen, die nach Abschnitt 5 Gewinn- und Verlustrechnung gefordert werden, folgende Posten darzustellen:

  • die Gewinnrücklagen zu Beginn der Berichtsperiode
  • beschlossene und gezahlte oder zu zahlende Dividenden während der Periode
  • Anpassungen der Gewinnrücklagen infolge von Fehlerkorrekturen
  • Anpassungen der Gewinnrücklagen infolge von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie
  • die Gewinnrücklagen zum Ende der Berichtsperiode