Abschnitt 4: Bilanz
Zweck
Die Bilanz ist die zeitpunktbezogene Darstellung der Vermögenswerte, der Schulden und des Eigenkapitals eines Unternehmens.
.
Informationen, die in der Bilanz darzustellen sind
Es sind zumindest die folgenden Posten darzustellen:
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
- Finanzielle Vermögenswerte
- Vorräte
- Sachanlagen
- Immaterielle Vermögenswerte
- Biologische Vermögenswerte
- nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzinvestitionen
- die Summe der langfristigen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, und der Vermögenswerte, die zu einer als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Veräußerungsgruppe gehören
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
- Finanzielle Verbindlichkeiten
- Schulden und Ansprüche aus Ertragsteuern
- Latente Steuerverbindlichkeiten und latente Steueransprüche
- Rückstellungen
- Minderheitenanteile
- Eigenkapital
Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind in die Bilanz aufzunehmen, wenn sie für die Vermögens- und Finanzlage relevant sind. Eine feste Gliederungsreihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Die Gliederung kann bei Bedarf erweitert werden.
Unterscheidung in kurz- und langfristig
Kurz- und langfristige Vermögenswerte sowie kurz- und langfristige Schulden sind als getrennte Gliederungsgruppen darzustellen. Eine Ausnahme gilt, sofern eine Darstellung nach Liquidität verlässlicher und relevanter ist.
Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
- innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus die Realisation des Vermögenswerts erwartet oder dessen Verkauf oder Verbrauch beabsichtigt wird
- der Vermögenswert primär zu Handelszwecken gehalten wird
- die Realisation des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Berichtsperiode erwartet wird oder
- es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt
Alle anderen Vermögenswerte sind als langfristig zu klassifizieren. Grundsätzlich beträgt der normale Geschäftszyklus zwölf Monate.
Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
- die Tilgung der Schuld innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus erwartet wird
- die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird
- die Tilgung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Berichtsperiode erwartet wird oder
- kein uneingeschränktes Recht zur Aufschiebung der Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Ende der Berichtsperiode besteht
Ein Unternehmen hat alle anderen Schulden als langfristig einzustufen.