Abschnitt 1: Anwendungsbereich
Der IFRS für SMEs ist für eine Anwendung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) gedacht. Das IASB definiert dabei SMEs als Unternehmen, die zum einen
- nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und
- die Abschlüsse für externe Adressaten veröffentlichen.
Öffentlich rechenschaftspflichtig sind Unternehmen, wenn:
- sie ihren Abschluss bei der Wertpapieraufsichtsbehörde oder einer anderen Regulierungsstelle zum Zweck der Emission eingereicht haben oder dabei sind, ihn einzureichen oder
- sie Vermögenswerte als Treuhänders für eine große Gruppe Außenstehender verwaltet. Außenstehende können dabei z.B. Banken, Versicherungen, Investmentbanken, Pensions- oder Investmentfonds sein.
Externe Adressaten sind z.B. Eigentümer, die nicht geschäftsführend tätig sind, Gläubiger und Ratinggesellschaften.
Wenn ein öffentlich rechenschaftspflichtiges Unternehmen diesen Standard anwendet, darf dieser Abschluss nicht als mit dem IFRS für SMEs übereinstimmend bezeichnet werden, selbst dann nicht, wenn das nationale Recht oder eine nationale Regelung die Anwendung dieses Standard durch öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen erlaubt oder vorschreibt.