Jahresabschluss

Abschnitt 10: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Berichtigung von Fehlern

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Definition
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Prinzipien, Überlegungen,
Konventionen, Regeln und Praktiken, die ein Unternehmen bei der Aufstellung des Abschlusses anwendet.

Anwendung
Sofern für einen Geschäftsvorfall keine eindeutige Regelung zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethode vorliegt, dann sind die diejenigen Methoden zu wählen, die relevant, zuverlässig, neutral, vorsichtig, vollständig sind und die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den wirtschaftlichen Gehalt zutreffend weidergeben. Folgende Quellen können dabei zu Rate gezogen werden: Die Vorschriften in diesem Standard (insbesondere die Vorschriften in Abschnitt 2), andere IAS/IFRS, Verlautbarungen anderer Standardsetter, anerkannte Branchenpraktiken

Stetigkeit
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind stetig auszuwählen und anzuwenden, es sei denn, es ist ausdrücklich eine andere vorgehensweise vorgeschrieben oder erlaubt. Ebenso ist eine Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nur zulässig, wenn dieser Standard es vorsieht oder durch die Änderung zuverlässige und relevantere Informationen geliefert werden.

Änderungen
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode sind grundsätzlich rückwirkend (retrospektiv) zu berücksichtigen. Dabei ist so vorzugehen als ob die neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethode schon immer angewendet worden wäre. Die Vorjahresangaben sind dementsprechend anzupassen. Dies gilt nicht, wenn die Durchführung praktisch undurchführbar ist. Dann ist der Eröffnungsbilanzwert eines jeden betroffenen Eigenkapitalbestandteils für die früheste Periode anzupassen, für die die rückwirkende Anwendung durchführbar ist.

Anhangsangaben
Bei einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind für die betroffenen Posten folgende Angaben zu machen:

  • die Art der Änderung
  • den Anpassungsbetrag für die Berichtsperiode
  • soweit durchführbar, den Anpassungsbetrag der Vorperioden
  • eine Erklärung, falls die Ermittlung der gemäß anzugebenden Beträge praktisch undurchführbar ist

Falls es sich um eine freiwillige Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode handelt, sind außerdem noch die Gründe, warum die Anwendung der neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethode verlässlichere und relevantere Informationen vermittelt, anzugeben.

Änderungen von Schätzungen

Definition
Eine Änderung einer Schätzung ist eine Anpassung des Buchwerts oder des betragsmäßigen, periodengerechten Verbrauchs eines Vermögenswerts, aufgrund der Einschätzung des derzeitigen und zukünftigen Nutzens. Änderungen aufgrund von Schätzungen resultieren aus neuen Informationen oder Entwicklungen und sind somit keine Fehlerkorrekturen.

Änderungen
Die Auswirkung der Änderung einer Schätzung ist grundsätzlich zukünftig (prospektiv) ergebniswirksam zu erfassen. Eine Ausnahme gilt, soweit sich die Änderung einer Schätzung auf Vermögenswerte, Schulden oder Eigenkapitalposten bezieht. Dann ist eine Anpassung des Buchwerts in der Periode der Änderung vorzunehmen.

Anhangsangaben
Bei einer Änderung von Schätzungen sind für die betroffenen Posten folgende Angaben zu machen:

  • die Art der Änderung
  • den Anpassungsbetrag in der Berichtsperiode
  • soweit durchführbar,die Schätzung der Auswirkung auf zukünftige Perioden
  • eine Erklärung, falls die Ermittlung der zukünftigen Beträge praktisch undurchführbar ist

Korrekturen von Fehlern

Definition
Fehler sind Auslassungen oder fehlerhafte Angaben in den Abschlüssen, die sich aus einer Nicht- oder Fehlanwendung von zuverlässigen Informationen ergeben haben. Diese Informationen standen zu dem Zeitpunkt, an dem die Abschlüsse freigegeben wurden, zur Verfügung und es zu erwarten gewesen wäre, daß sie bei der Aufstellung und Darstellung der entsprechenden Abschlüsse eingeholt und berücksichtigt worden wären. Beispiele sind Rechenfehler, Fehler bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Flüchtigkeitsfehler, Fehlinterpretationen und Betrug.

Änderungen
Fehler aus früheren Perioden sind im ersten abschluss nach der Entdeckung rückwirkend (retrospektiv) zu korrigieren idem entweder die Vergleichsbeträge der früheren Perioden angepasst werden oder der Eröffnungsbilanzwert der Vermögenswerte, Schulden und des Eigenkapitals für die frühest mögliche dargestellte Periode angepasst werden. Sofern die Anpassung aller früheren Perioden praktisch undurchführbar ist, hat das Unternehmen die Auswirkung des Fehlers im Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen in der laufenden Periode zu erfassen.

Anhangsangaben
Bei einer Änderung von Fehlern sind für die betroffenen Posten folgende Angaben zu machen:

  • die Art des Fehlers
  • die betragsmäßige Korrektur
  • soweit durchführbar, die betragsmäßige Korrektur zu Beginn der frühesten dargestellten Periode
  • eine Erklärung, falls die rückwirkende Anpassung der zukünftigen Beträge praktisch undurchführbar ist