IDW: Stellungnahme zum IASB Entwurf Leitlinien für die Darstellung eines Lageberichts
Das IDW hat zum IASB Entwurf Leitlinien für die Darstellung eines Lageberichts (Management Commentary) Stellung genommen.
Das IDW kritisiert, daß der Entwurf nicht als Rechnungslegungsstandard, sondern lediglich als eine nicht verbindliche Leitlinie (guidance) umgesetzt werden soll.
Die im Lagebericht enthaltenen Informationen bilden eine wichtige Informationsquelle. Um eine bessere Angleichung von Rechnungslegungsstandards verschiedener Länder erreichen zu können, sollte daher -zumindest für kapitalmarktorientierte Unternehmen- ein verpflichtend anzuwendender Standard für die Lageberichterstattung vorgeschrieben werden. In vielen Ländern ist ohnehin eine Lageberichterstattung bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Das IDW ist der Ansicht, daß auch für Zwischenberichterstattung ein Lagebericht vorgeschrieben werden sollte. Im Vergleich zum Lagebericht am Geschäftsjahresende wäre hier eine verkürzte Form ausreichend.
Die Stellungnahme ist hier erhältlich: IDW Kommentar zum IASB ED Management Commentary. Quelle: IDW
Ähnliche Artikel
- IASB: Entwurf zum Lagebericht (Management Commentary) ED/2009/6
- EFRAG: Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf Finanzinstrumente Klassifizierung und Bewertung
- IDW: Stellungnahme zum IASB Entwurf Bilanzierung von Finanzinstrumenten (ED/2009/7)
- IASB: Entwurf zur Klassifizierung von Bezugsrechten (Classification of Rights Issues) ED/2009/9
- IASB: Entwurf IFRIC 14 (Repayments of a minimum funding requirement) ED/2009/4
- IASB: Entwurf Preisregulierte Geschäfte (rate-regulated activities) ED/2009/8
- IASB: Entwurf Bilanzierung von Finanzinstrumenten ED/2009/7
- IASB: Entwurf Ertragsteuern (ED Income Tax) ED/2009/2
- IASB: Entwurf zum beizulegenden Zeitwert (Fair-Value Measurement) ED/2009/5
- IDW: Stellungnahme zum IASB Diskussionspapier Leasing