IDW: Kommentierung zur Klassifizierung von Bezugsrechten
Das IDW erläutert in einem Schreiben an den IASB seine Position zum Entwurf Klassifizierung von Bezugsrechten (Classification of Rights Issues, proposed amendment to IAS 32, ED/2009/9).
Das IDW ist der Meinung, daß die Änderungsvorschläge zu begrenzt, und nur auf eine eingeschränkte Anzahl von Unternehmen in Deutschland anwendbar seien. Aus Sicht des IDW sollte die weit wichtigere Frage geklärt werden, wie die Kassifizierung zu erfolgen hat, wenn der Ausübungspreis in einer Währung bestimmt ist, die nicht die funktionale Währung des Unternehmens ist.
Die Stellungnahme ist hier erhältlich. Quelle: IDW
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