IASB: Entwurf zur Änderung des Diskontierungssatz für Leistungen an Arbeitnehmer (ED/2009/10)
Der IASB hat einen Entwurf zur Änderung des Diskontierungssatzes zur Bewertung für Leistungen an Arbeitnehmer veröffentlicht (Discount Rate for Employee Benefits). Der Vorschlag ist eine Reaktion auf die Finanzmarktkrise.
IAS 19 fordert, daß als Diskontierungssatz zur Bewertung für Leistungen an Arbeitnehmer die Renditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen maßgeblich sind. Wenn es keinen liquiden Markt für diese Anleihen gibt, sind ersatzweise Marktrenditen von Regierungsanleihen (Bundesanleihen) zu verwenden.
Durch die Finanzmarktkrise hat sich die Spannweite (spread) zwischen Renditen von Industrieanleihen und Renditen von Regierungsanleihen erheblich vergrößert. Aus diesem Grund könnten Unternehmen vergleichbare Verpflichtungen unterschiedlich hoch bewerten.
Um dem entgegenzuwirken, schlägt der IASB vor, die Anforderung zur Verwendung von Renditen von Regierungsanleihen aufzuheben. Stattdessen sollten Unternehmen die Renditen aus erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen schätzen.
Der Entwurf ist hier erhältlich. Quelle: IASB
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