IASB: Klassifizierung von Bezugsrechten (ED/2009/9) verabschiedet

Das IASB hat heute die Änderung zu IAS 32 veröffentlicht (amendment to IAS 32 Financial Instruments: Presentation).

Die Änderung stellt die Bilanzierung von Bezugsrechten klar, sofern diese nicht in der funktionalen Währung des Unternehmens denominiert sind. Nun müssen solche Bezugsrechte, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, als Eigenkapital klassifiziert werden. Diese Behandlung ist dabei unabhängig davon,  in welcher Währung der Ausübungspreis denominiert ist.

Die Änderung wird wirksam für Abschlüsse, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung ist erlaubt.

Die Presserklärung des IASB  ist hier erhältlich: Presserklärung des IASB zu IAS 32


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