IASB: Änderungen zu IAS 37 (ED/2010/1)

Der IASB hat einen Entwurf zur Rechnungslegung für die Änderung eines Abschnitts in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und  Eventualforderungen (Measurement of Liabilities in IAS 37 Proposed amendments to IAS 37) zur öffentlichen Stellungnahme vorgelegt. Dabei wurden die Vorschläge für die Bewertung von Schulden überarbeitet.

IAS 37 ist maßgeblich für den Ansatz und die Bewertung von Verpflichtungen, sofern keine eigenständigen Rechnungslegungsstandards bestehen. Beispiele sind Restrukturierungsaufwendungen, Stillegungsverpflichtungen oder Verpflichtungen für Rechtsstreitigkeiten Der IASB hat bereits früher Veränderungsvorschläge für IAS 37 veröffentlicht. Aufgrund der eingegangenen Kommentare hat der IASB die Notwendigkeit erkannt, weitere Richtlinien für die Bewertung von Schulden zu veröffentlichen.

Die Vorschläge sollen auch die Unterschiede in der Rechnungslegung zwischen den US GAAP und den IFRS weiter reduzieren. Gegenwärtig behandeln die US GAAP und die IFRS Kosten für Restrukturierungen (costs of restructuring) unterschiedlich: Nach IAS 37 muss ein Unternehmen eine Restrukturierungsrückstellung dann bilden, wenn es einen Restrukturierungsplan ankündigt oder mit dessen Umsetzung beginnt. Gemäß US GAAP dürfen Restrukturierungsskosten erst dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich angefallen sind. Zukünfig sollen auch die IFRS Restrukturierungsskosten erst dann berücksichtigen, wenn sie tatsächlich angefallen sind.

Der Entwurf ist hier erhältlich: Exposure Draft: Measurement of Liabilities in IAS 37. Eine Zusammenfassung gibt es hier:IAS 37. Quelle: IASB


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