Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 5. Au­g­ust 2009 in Kraft tret­en.

Das Gesetz soll vor allem bei der Vergütung von Vorständen künftig verstärkt Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung setzen. Darüber hinaus soll es ermöglichen, Vorstandsgehälter bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu kürzen.

Das Gesetz ist hier verfügbar. Weitere Informationen sind hier erhältlich.


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