DSR: Stellungnahme zum Kreditrisiko (Credit Risk in Liability Measurement) DP/2009/2

Der DSR hat eine Stellungnahme zum Diskussionspapier des FASB : Einfluss des Kreditrisikos bei der Bewertung von Verbindlichkeiten (Credit Risk in Liability Measurement) abgegeben.

Der DSR vertritt die Auffassung, dass das eigene Kreditrisiko bei der Zugangsbewertung nur dann berücksichtigt werden sollte, wenn es in die Transaktion eingepreist ist, die zum erstmaligen Ansatz der Verbindlichkeit geführt hat.

Bei der Folgebewertung sollte das eigene Kreditrisiko grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Davon gibt es zwei Ausnahmen:

  • Es handelt sich um ein derivatives Finanzinstrument
  • Die Unternehmensleitung hat die Absicht und die Möglichkeit die Verbindlichkeit vor Ablauf der Fälligkeit zu erfüllen um so Gewinne und Verluste aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts zu realisieren (early settlement).

Anbei die Stellungnahmen an  IASB und EFRAG. Quelle: DRSC


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