DSR: Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 4 (E-DRÄS 4)
Durch die Verabschiedung des BilMoG sind Anpassungen einer Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen erforderlich. Aus diesem Grund hat der DSR den Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungsänderungsstandards Nr. 4 (E-DRÄS 4) veröffentlicht.
Außerkraftsetzungen im Rahmen des E-DRÄS 4:
- DRS 11 Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Personen
- DRS 12 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens
- DRS 14 Währungsumrechnung
Überarbeitungen
- DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss
- DRS 15, Lageberichterstattung,
- DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht,
- DRS 5 Risikoberichterstattung, (DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen)
- DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
Unverändert
- DRS 3 Segmentberichterstattung, (DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten, DRS 3-20 Segmentberichterstattung von
Versicherungsunternehmen)
Kein Änderungsbedarf besteht nach Ansicht des DSR zurzeit für DRS 16 Zwischenberichterstattung.
Der Entwurf ist hier verfügbar. Quelle: DRSC