Archiv für die Kategorie ‘HGB’
Das IDW mit seinem Schreiben an das DRSC zum Entwurf des DRS 24 Latente Steuern Stellung genommen. E-DRS 24 soll aufgrund der Änderungen in der Rechnungslegung durch das BilMoG (§§ 274 und 306 HGB ) DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss ersetzen.
Das Schreiben geht auf die folgenden Punkte ein:
- Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen
- Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen
- Latente Steuern bei ertragsteuerlicher Organschaft
- Änderung des Buchwerts latenter Steuern aufgrund von Gesetzesänderungen
Das Schreiben ist hier erhältlich: Stellungnahme zu E-DRS 24 Latente Steuern. Quelle: IDW
Das IDW weist auf seine Verlautbarungen zum BilMoG hin. Diese Stellungnahmen zur Rechnungslegung behandeln insbesondere die Bereiche Übergangsregelungen, Pensionsrückstellungen und Anhangangaben:
- IDW RS HFA 28 Ausübung der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten, Erfolgswirkungen, Übergangserleichterungen, Pensionsrückstellungen, latente Steuern, Anhangangaben, Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
- IDW RH HFA 1.015 Aktualisierung der Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz
- IDW ERS HFA 30 Ansatz, Bewertung und Ausweis von Pensionsrückstelungen und vergleichbaren Verpflichtungen
- IDW ERS HFA 32: Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach § 285 Nr. 3 Handelsgesetzbuch, § 314 Abs. 1 Nr. 2 Handelsgesetzbuch zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften
- IDW ERS HFA 33: Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach § 285 Nr. 21 Handelsgesetzbuch, § 314 Abs. 1 Nr. 13 Handelsgesetzbuch zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Die Presseinformation ist hier verfügbar: IDW Presseinformation 10/2009. Quelle: IDW
Der HFA hat zwei Entwürfe für IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet:
- Aktivierung von Herstellungskosten (IDW ERS HFA 31) sowie
- Anhangangaben nach § 285 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW ERS HFA 36).
Beide Entwürfe sind bedingt durch die Änderung der Rechtslage aufgrund des BilMoG.
IDW ERS HFA 31 wird die IDW Stellungnahme 5/1991 Zur Aktivierung von Herstellungskosten ersetzen. IDW ERS HFA 36 wird den IDW Rechnungslegungshinweis Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006) ersetzen.
Die beiden Entwürfe sind hier verfügbar: IDW ERS HFA 31 und IDW ERS HFA 36. Quelle: IDW
Durch die Verabschiedung des BilMoG sind Anpassungen einer Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen erforderlich. Aus diesem Grund hat der DSR den Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungsänderungsstandards Nr. 4 (E-DRÄS 4) veröffentlicht.
Außerkraftsetzungen im Rahmen des E-DRÄS 4:
- DRS 11 Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Personen
- DRS 12 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens
- DRS 14 Währungsumrechnung
Überarbeitungen
- DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss
- DRS 15, Lageberichterstattung,
- DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht,
- DRS 5 Risikoberichterstattung, (DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen)
- DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
Unverändert
- DRS 3 Segmentberichterstattung, (DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten, DRS 3-20 Segmentberichterstattung von
Versicherungsunternehmen)
Kein Änderungsbedarf besteht nach Ansicht des DSR zurzeit für DRS 16 Zwischenberichterstattung.
Der Entwurf ist hier verfügbar. Quelle: DRSC
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 5. August 2009 in Kraft treten.
Das Gesetz soll vor allem bei der Vergütung von Vorständen künftig verstärkt Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung setzen. Darüber hinaus soll es ermöglichen, Vorstandsgehälter bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu kürzen.
Das Gesetz ist hier verfügbar. Weitere Informationen sind hier erhältlich.
Das IDW hat einen Entwurf zu den Übergangsregelungen des BilMoG verabschiedet. (IDW ERS HFA 28). Der Entwurf ist hier verfügbar. Eine Zusammenfassung des BilMoG ist hier erhältlich.
Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG ist in Art. 66 EGHGB geregelt:
- Die deregulierenden Vorschriften (z.B. die Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht und die Anhebung der Schwellenwerte) sind bereits auf Abschlüsse für nach dem 31.12.2007 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
- Der Teil, der sich auf die Umsetzung der EU-Richtlinien bezieht ist grundsätzlich erstmals auf Abschlüsse für das nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. (Artikel 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB).
- Die Vorschriften. die den Prüfungsausschuss betreffen, sind erstmals ab dem 01.01.2010 anzuwenden (Artikel 66 Abs. 4 Halbsatz 1 EGHGB).
- Die restlichen Änderungen durch das BilMoG sind erstmals auf Abschlüsse für das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (Artikel 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB).
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Das IDW hat Verlautbarungen veröffentlicht, die den Übergang von der bisherigen Rechtslage vor dem BilMoG auf die neue Rechtslage nach dem BilMoG unterstützen sollen.
Es wurden die beiden Entwürfe von IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung IDW ERS HFA 27
Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG und IDW ERS HFA 28 Übergangsregelungen des BilMoG veröffentlicht.
Der Artikel ist hier verfügbar. Eine Zusammenfassung des BilMoG ist hier erhältlich. Quelle: IDW
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zu den Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten (IDW ERS HFA 24 n.F.) verabschiedet.
Der Entwurf ist auf der Seite des IDW verfügbar. Er wird in den IDW Fachnachrichten Heft 8 veröffentlicht.
Quelle: IDW
Die Sitzungspapiere der 133. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates vom 1. bis 3. Juli 2009.
Der geänderte Standard zur Rechnungslgegung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (Business combinations) wurde von der Europäischen Kommission übernommen und veröffentlicht.
Der Interpretation zur Rechnungslegung ist hier verfügbar: OJ L 149 /22. Quelle: Europäische Kommission