Sep
23
Der IDW hat eine Neufassung von zwei IDW Prüfungsstandards verabschiedet: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW PS 203 n.F.) und Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW PS 303 n.F.).
- IDW PS 203 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 560 (Redrafted) Subsequent Events um. Unter anderem ist nun bei einer Nachtragsprüfung im Bestätigungsvermerk bei der zweiten Datumsangabe zu beschreiben, auf welche Änderung worauf sich sich das zweite Datum bezieht
- IDW PS 303 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 580 (Revised and Redrafted) Written Representations um. Sofern der Abschlussprüfer erhebliche Zweifel an der Integrität der gesetzlichen Vertreter hat und deshalb zu dem Schluss gelangt, dass die Erklärung zur Vollständigkeit der gegebenen Informationen nicht verlässlich ist, ist der Bestätigungsvermerk zu versagen.
Quelle: IDW
Sep
16
Der geänderte Standard zur Rechnungslgegung Geeignete Grundgeschäfte – Änderung des IAS 39 (Amendments to IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement ) wurde von der Europäischen Kommission übernommen und veröffentlicht.
Der Rechnungslegungsstandard ist hier verfügbar: ABl. L 244/06. Quelle: Europäische Kommission
Sep
11
Die EFRAG hat im August den IASB Entwurf Klassifizierung von Bezugsrechten (Classification of Rights Issues, proposed amendment to IAS 32, ED/2009/9 und den IFRIC Interpretationsentwurf zur Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente (Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments, IFRIC D25) diskutiert.
Das EFRAG Update August ist hier erhätlich: EFRAG Update August 2009
http://www.efrag.org/news/detail.asp?id=420 Quelle: EFRAG
Sep
11
Der HFA hat zwei Entwürfe für IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet:
- Aktivierung von Herstellungskosten (IDW ERS HFA 31) sowie
- Anhangangaben nach § 285 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW ERS HFA 36).
Beide Entwürfe sind bedingt durch die Änderung der Rechtslage aufgrund des BilMoG.
IDW ERS HFA 31 wird die IDW Stellungnahme 5/1991 Zur Aktivierung von Herstellungskosten ersetzen. IDW ERS HFA 36 wird den IDW Rechnungslegungshinweis Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006) ersetzen.
Die beiden Entwürfe sind hier verfügbar: IDW ERS HFA 31 und IDW ERS HFA 36. Quelle: IDW
Sep
10
Der HFA hat die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten (IDW PS 314 n.F.) verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet wurde die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRIC 9 (IDW RS HFA 26).
IDW PS 314 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 540 (Revised and Redrafted) Auditing Accounting Estimates, Including Fair-Value Accounting Estimates, and Related Disclosures um. IDW RS HFA 26 behandelt Zweifelsfragen, die aufgrund der Neuregelungen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise aufgetreten sind.
Quelle: IDW
Sep
9
Das IDW äußert sich in einem Schreiben an das IASB zum IASB Entwurf Bilanzierung von Finanzinstrumenten (Financial Instruments: Classification and Measurement).
Grundsätzlich beurteilt das IDW die geplante Reduktion der Anzahl der Kategorien für Finanzinstrumente. Allerdings werden auch zahlreiche Bedenken geäußert. Unter anderem schlägt das IDW vor, zunächt die Fragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise zu behandeln und erst danach in einem zweiten Schritt die restlichen Fragen.
Die Stellungnahme ist hier verfügbar. Quelle: IDW
Sep
8
Der Expertenausschuss TEG der EFRAG wird am 16. September auf einer Sitzung die beiden IASB Entwürfe zu Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (Financial Instruments: Classification and Measurement) und zu preisregulierten Geschäftsvorfällen (Rate-regulated Activities) besprechen.
Quelle: EFRAG
Sep
7
Durch die Verabschiedung des BilMoG sind Anpassungen einer Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen erforderlich. Aus diesem Grund hat der DSR den Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungsänderungsstandards Nr. 4 (E-DRÄS 4) veröffentlicht.
Außerkraftsetzungen im Rahmen des E-DRÄS 4:
- DRS 11 Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Personen
- DRS 12 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens
- DRS 14 Währungsumrechnung
Überarbeitungen
- DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss
- DRS 15, Lageberichterstattung,
- DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht,
- DRS 5 Risikoberichterstattung, (DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen)
- DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
Unverändert
- DRS 3 Segmentberichterstattung, (DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten, DRS 3-20 Segmentberichterstattung von
Versicherungsunternehmen)
Kein Änderungsbedarf besteht nach Ansicht des DSR zurzeit für DRS 16 Zwischenberichterstattung.
Der Entwurf ist hier verfügbar. Quelle: DRSC
Sep
4
Das IDW erläutert in einem Schreiben an den IASB seine Position zum Entwurf Klassifizierung von Bezugsrechten (Classification of Rights Issues, proposed amendment to IAS 32, ED/2009/9).
Das IDW ist der Meinung, daß die Änderungsvorschläge zu begrenzt, und nur auf eine eingeschränkte Anzahl von Unternehmen in Deutschland anwendbar seien. Aus Sicht des IDW sollte die weit wichtigere Frage geklärt werden, wie die Kassifizierung zu erfolgen hat, wenn der Ausübungspreis in einer Währung bestimmt ist, die nicht die funktionale Währung des Unternehmens ist.
Die Stellungnahme ist hier erhältlich. Quelle: IDW
Sep
3
Der PCAOB hat Fragen und Antworten zu den autorisierten Grundsätzen der Rechnungslegung (authoritative accounting guidance in PCAOB standards) veröffentlicht.
Der PCAOB begrüßt die Entwicklung der FASB Codification. Diese Codification wird zukünftig zusammen mit den Regelungen der SEC die einzige Quelle für autorisierte Grundsätze der Rechnungslegung sein. Die Fragen und Antworten des PCAOB wurden mit dem Ziel entwickelt, die Abschlussprüfer auf diese Tatsache aufmerksam zu machen.
Die Fragen und Antworten sind hier verfügbar: Fragen und Antworten FASB Codification. Quelle: PCAOB