EU: Endorsement von IFRIC9/IAS 39 Neubeurteilung eingebetteter Derivate

Der Standard bzw. die Interpretation zur Rechnungslegung IFRIC9/IAS39 Neubeurteilung eingebetteter Derivate (Interpretation 9 des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und International Accounting Standard 39) wurde von der Europäischen Kommission übernommen und veröffentlicht.

Der Rechnungslegungsstandard ist hier verfügbar: ABl. L 314/43. Quelle: Europäische Kommission


EU: Endorsement von IFRIC 17

Die Interpretation zur Rechnungslegung IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer (Distributions of Non-cash Assets to Owners) wurde von der Europäischen Kommission übernommen und veröffentlicht.

Der Interpretation zur Rechnungslegung ist hier verfügbar: ABl. L 312/08. Quelle: Europäische Kommission


EU: Endorsement von IFRS 1

Die Änderungen des Standards zur Rechnungslegung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (First-time Adoption of  International Financial Reporting Standards) wurden von der Europäischen Kommission übernommen und veröffentlicht.

Der Rechnungslegungsstandard ist hier verfügbar: ABl. L 311/07. Quelle: Europäische Kommission


IASB: Klassifizierung von Bezugsrechten (ED/2009/9) verabschiedet

Das IASB hat heute die Änderung zu IAS 32 veröffentlicht (amendment to IAS 32 Financial Instruments: Presentation).

Die Änderung stellt die Bilanzierung von Bezugsrechten klar, sofern diese nicht in der funktionalen Währung des Unternehmens denominiert sind. Nun müssen solche Bezugsrechte, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, als Eigenkapital klassifiziert werden. Diese Behandlung ist dabei unabhängig davon,  in welcher Währung der Ausübungspreis denominiert ist.

Die Änderung wird wirksam für Abschlüsse, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung ist erlaubt.

Die Presserklärung des IASB  ist hier erhältlich: Presserklärung des IASB zu IAS 32


SEC: Presserklärung zur Anwendung des SOA für kleine Unternehmen

Gemäß Abschnitt 404(b) des Sarbanes-Oxley Act (SOA) von 2002 müssen börsennotierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer über über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (effectiveness of their internal control over financial reporting) Bericht erstatten.

Den kleinsten börsennotierten Unternehmen mit einem Streubesitz von weniger als 75 Millionen US Dollar wurde dabei ein längerer Zeitraum zugestanden, bevor die Änderungen verpflichtend anzuwenden sind.

Bisher war die Verpflichtung für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 15. Juni 2009 enden. Diese Frist wurde nun auf den 15. Juni 2010 verschoben.

Die Presserklärung der SEC ist hier erhältlich: Presserklärung der SEC zu SOA für kleine Unternehmen. Quelle: SEC


DSR: Stellungnahme zum FASB Entwurf zur Änderung des Diskontierungssatz für Leistungen an Arbeitnehmer (ED/2009/10)

Der DSR hat zum FASB Entwurf zur Änderung des Diskontierungssatzes zur Bewertung für Leistungen an Arbeitnehmer Stellung genommen (Discount Rate for Employee Benefits).

Der DSR stimmt dem Vorschlag des IASB zu, die Anforderung zur Verwendung von Renditen von Regierungsanleihen aufzuheben und stattdessen die Renditen aus erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen zu verwenden.

Die Stellungnahme ist hier erhältlich: DSR Stellungnahme zu ED/2009/10. Quelle: DSR


IDW: Die Prüfung von Softwareprodukten (EPS 880 n.F)

Der HFA hat den vom FAIT erarbeiteten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW EPS 880 n.F.) veröffentlicht. Unter anderem wurden folgende Punkte angepasst:

  • Die Prüfungsmethodik von IT-Prüfungen wurde modernisiert.
  • Die Ausführungen zur Berichterstattung und zur Erteilung und Veröffentlichung von Softwarebescheinigungen wurden überarbeitet .
  • Der der Criteria-Approach des ISAE 3000 Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information wurde eingearbeitet.

Die Entwurf ist hier verfügbar: Die Prüfung von Softwareprodukten (EPS 880 n.F). Quelle: IDW


DSR: Stellungnahme zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (ED/2009/5)

Der DSR hat seine Stellungnahme zum IASB Entwurf zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Measurement, ED/2009/5) verabschiedet.

Der DSR begrüßt den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung bezüglich der Frage, wie der beizulegende Zeitwert ermittelt werden soll. Allerdings wird bemängelt, daß die Frage, wann der beizulegende Zeitwert maßgeblich ist, im Entwurf nicht behandelt wird.

Die Stellungnahme ist hier erhältlich: Stellungnahme DSR zum ED/2009/5. Quelle: DSR


EU: Finanzielle Unterstützung von IASCF, EFRAG und PIOB

Die EU hat ein Gemeinschaftsprogramm zur finanziellen Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung beschlossen.

Durch die Finanzmarktkrise wurde deutlich, wie wichtig Fortschritte im Bereich der Konvergenz der Rechnungslegung sind. Um diesen Prozess zu unterstützen, will die EU künftig für eine Kofinanzierung der Tätigkeiten der EFRAG, der IASCF und des PIOB beitragen.

Das Programm wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 aufgelegt. Die Unterstützung wird nur bei Vorlage eines angemessenen Arbeitsprogramms und eines globalen Ausgabenvoranschlags gewährt. Darüber hinaus muss ein technischer und ein finanzieller Bericht über den Stand der Arbeiten und nach Beendigung der Maßnahme ein Abschlussbericht vorlegt werden. Spätestens sechs Monate vor Programmende legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erreichung der im Programm vorgesehenen Ziele vor.

Die EU Entscheidung zur Konvergenz in der Rechnungslegung ist hier erhältlich: EU Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Quelle: EU


IDW: Neufassungen von IDW PS 203 n.F. und IDW PS 303 n.F. verabschiedet

Der IDW hat eine Neufassung von zwei IDW Prüfungsstandards verabschiedet: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW PS 203 n.F.) und Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW PS 303 n.F.).

  • IDW PS 203 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 560 (Redrafted) Subsequent Events um. Unter anderem ist nun bei einer Nachtragsprüfung im Bestätigungsvermerk bei der zweiten Datumsangabe zu beschreiben, auf welche Änderung worauf sich sich das zweite Datum bezieht
  • IDW PS 303 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 580 (Revised and Redrafted) Written Representations um. Sofern der Abschlussprüfer erhebliche Zweifel an der Integrität der gesetzlichen Vertreter hat und deshalb zu dem Schluss gelangt, dass die Erklärung zur Vollständigkeit der gegebenen Informationen nicht verlässlich ist, ist der Bestätigungsvermerk zu versagen.

Quelle: IDW