DCGK: Vorschläge für Kodexänderungen 2012

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Vorschläge für Kodexänderungen 2012 veröffentlicht. Die Vorschläge stammen  aus der Plenarsitzung vom 17.01.2012. Folgende Änderungen wurden vorgeschlagen:

  • Der Fokus liegt auf Empfehlungen zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Die Empfehlung zur Vergütungsstruktur der Aufsichtsratsmitglieder wurde angepasst
  • weitere durch Gesetzesänderungen bedingte Kodexanpassungen vorgeschlagen

Eine Stellungnahme zu den Empfehlungen ist bis zum bis zum 2. März 2012 möglich.

Auf der Seite des Deutschen Corporate Governance Kodex werden unter „News“ weiterführende Informationen angeboten:

  • Einladung zur Stellungnahme zu Änderungsvorschlägen der Kodexkommission 2012
  • Deutsche Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit Vorschlägen aus der Plenarsitzung vom 17.01.2012)
  • Erläuterungen der Änderungsvorschläge der Kodexkommission aus der Plenarsitzung vom 17.01.2012
  • Pressemitteilung

Quelle: Deutscher Corporate Governance Kodex

 


IASC: Übungsmaterial für die IFRS for SMEs Teil II

Die IASC Foundation hat den zweiten Teil von Übungsmaterialien für die IFRS for SMEs (IFRS für KMUs) veröffentlicht.

Es stehen die folgenden Module zum Download bereit:

  • Small and Medium-sized Entities
  • Financial Statement Presentation
  • Statement of Financial Position
  • Statement of Comprehensive Income and Income Statement
  • Statement of Changes in Equity and Statement of Income and Retained Earnings]
  • Notes to the Financial Statements]
  • Accounting Policies, Estimates and Errors
  • Inventories
  • Investments in Associates
  • Investments in Joint Ventures
  • Investment Property
  • Property, Plant and Equipment
  • Provisions and Contingencies
  • Revenue
  • Government Grants
  • Borrowing Costs
  • Events after the End of the Reporting Period

Die Übungsmaterialien sind hier erhältlich: Übungsmaterial für die IFRS for SMEs Teil II. Die Presseerklärung des IASB gibt es hier. Quelle: IASB

Small and Medium-sized Entities PDF [220,KB]
3 Financial Statement Presentation PDF [247,KB]
4 Statement of Financial Position PDF [240,KB]
5 Statement of Comprehensive Income and Income Statement PDF [288,KB]
6 Statement of Changes in Equity and Statement of Income and Retained Earnings PDF [221,KB ]
8 Notes to the Financial Statements PDF [368,KB]
10 Accounting Policies, Estimates and Errors PDF [263,KB]
13 Inventories PDF [267,KB]
14 Investments in Associates PDF [324,KB]
15 Investments in Joint Ventures PDF [337,KB]
16 Investment Property PDF [274,KB]
17 Property, Plant and Equipment PDF [303,KB]
21 Provisions and Contingencies PDF [393,KB]
23 Revenue PDF [418,KB]
24 Government Grants PDF [331,KB]
25 Borrowing Costs PDF [192,KB]
32 Events after the End of the Reporting Period

IASC: Übungsmaterial für die IFRS for SMEs veröffentlicht

Die IASC Foundation hat den ersten Teil von Übungsmaterialien für die IFRS for SMEs (IFRS für KMUs) veröffentlicht.

Die Materialien stehen kostenlos zur Verfügung und sollen dazu beitragen, die Standards zur Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen weiter zu verbreiten. Die Übungen sollen Gesellschaften und die Anwender von Rechnungslegungsvorschriften dabei unterstützen, diese Standards anzuwenden.

Das vollständige Übungsmaterial wird 35 einzelne Module umfassen – jeweils ein Modul für einen Abschnitt der IFRS für SMEs. Die ersten zwölf Module stehen auf der Seite des IASB zum Download bereit. Die restlichen Module werden im Laufe dieses Jahres veröffentlicht. Jedes Modul besteht aus dem offiziellem Text, Beispielen, Fragen und Fallstudien.

Das Material ist hier verfügbar: Übungsmaterial für die IFRS for SMEs.
Die Presseerklärung des IASB gibt es hier. Quelle: IASB


IDW: Stellungnahme zum IASB Entwurf Leitlinien für die Darstellung eines Lageberichts

Das IDW hat zum IASB Entwurf Leitlinien für die Darstellung eines Lageberichts (Management Commentary) Stellung genommen.

Das IDW kritisiert, daß der Entwurf nicht als Rechnungslegungsstandard, sondern lediglich als eine nicht verbindliche Leitlinie (guidance) umgesetzt werden soll.

Die im Lagebericht enthaltenen Informationen bilden eine wichtige Informationsquelle. Um eine bessere Angleichung von Rechnungslegungsstandards verschiedener Länder erreichen zu können, sollte daher -zumindest für kapitalmarktorientierte Unternehmen- ein verpflichtend anzuwendender Standard für die Lageberichterstattung vorgeschrieben werden. In vielen Ländern ist ohnehin eine Lageberichterstattung bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Das IDW ist der Ansicht, daß auch für Zwischenberichterstattung ein Lagebericht vorgeschrieben werden sollte. Im Vergleich zum Lagebericht am Geschäftsjahresende wäre hier eine verkürzte Form ausreichend.

Die Stellungnahme ist hier erhältlich: IDW Kommentar zum IASB ED Management Commentary. Quelle: IDW


DRSC: Quartalsbericht Q4/2009

Der DRSC Bericht zum 4. Quartal 2009 informiert über aktuelle Entwicklungen zur Rechnungslegung. Unter anderem werden die Aktivitäten von IASB/IFRIC, EFRAG und DRSC (DSR/RIC) dargestellt:

IASB

Zu kommentierende Entwürfe zur Rechnungslegung:

  • ED/2009/6 Management Commentary Leitlinien für die Darstellung eines Lageberichts
  • ED/2009/12 Financial Instruments: Amortised Cost and Impairment
  • ED/2009/13 Limited Exemption  from Comparative  IFRS  7 Disclosures  for First-time Adopters: Proposed Amendments to IFRS 1 weiterlesen …

IDW: Stellungnahme zu E-DRS 24 Latente Steuern

Das IDW mit seinem Schreiben an das DRSC zum Entwurf des DRS 24 Latente Steuern Stellung genommen. E-DRS 24 soll aufgrund der Änderungen in der Rechnungslegung durch das BilMoG (§§ 274 und 306 HGB ) DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss ersetzen.

Das Schreiben geht auf die folgenden Punkte ein:

  • Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen
  • Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen
  • Latente Steuern bei ertragsteuerlicher Organschaft
  • Ermittlung
  • Änderung des Buchwerts latenter Steuern aufgrund von Gesetzesänderungen
  • Angaben im Konzernanhang

Das Schreiben ist hier erhältlich: Stellungnahme zu E-DRS 24 Latente Steuern. Quelle: IDW


IASB: Änderungen zu IAS 37 (ED/2010/1)

Der IASB hat einen Entwurf zur Rechnungslegung für die Änderung eines Abschnitts in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und  Eventualforderungen (Measurement of Liabilities in IAS 37 Proposed amendments to IAS 37) zur öffentlichen Stellungnahme vorgelegt. Dabei wurden die Vorschläge für die Bewertung von Schulden überarbeitet.

IAS 37 ist maßgeblich für den Ansatz und die Bewertung von Verpflichtungen, sofern keine eigenständigen Rechnungslegungsstandards bestehen. Beispiele sind Restrukturierungsaufwendungen, Stillegungsverpflichtungen oder Verpflichtungen für Rechtsstreitigkeiten Der IASB hat bereits früher Veränderungsvorschläge für IAS 37 veröffentlicht. Aufgrund der eingegangenen Kommentare hat der IASB die Notwendigkeit erkannt, weitere Richtlinien für die Bewertung von Schulden zu veröffentlichen.

Die Vorschläge sollen auch die Unterschiede in der Rechnungslegung zwischen den US GAAP und den IFRS weiter reduzieren. Gegenwärtig behandeln die US GAAP und die IFRS Kosten für Restrukturierungen (costs of restructuring) unterschiedlich: Nach IAS 37 muss ein Unternehmen eine Restrukturierungsrückstellung dann bilden, wenn es einen Restrukturierungsplan ankündigt oder mit dessen Umsetzung beginnt. Gemäß US GAAP dürfen Restrukturierungsskosten erst dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich angefallen sind. Zukünfig sollen auch die IFRS Restrukturierungsskosten erst dann berücksichtigen, wenn sie tatsächlich angefallen sind.

Der Entwurf ist hier erhältlich: Exposure Draft: Measurement of Liabilities in IAS 37. Eine Zusammenfassung gibt es hier:IAS 37. Quelle: IASB


EU: Endorsement von IAS 32

Der  Rechnungslegungsstandard  zur Änderung des IAS 32: Einstufung von Bezugsrechten (Classifcation of Rights  Issues: Amendment to IAS 32 ) wurde von der Europäischen Kommission übernommen und veröffentlicht.

Der Rechnungslegungsstandard ist hier verfügbar: ABl. L 347/23. Quelle: Europäische Kommission


IDW: Hinweis auf Verlautbarungen zum BilMoG

Das IDW weist auf seine Verlautbarungen zum BilMoG hin. Diese Stellungnahmen zur Rechnungslegung behandeln insbesondere die Bereiche Übergangsregelungen, Pensionsrückstellungen und Anhangangaben:

  • IDW RS HFA 28 Ausübung der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten, Erfolgswirkungen, Übergangserleichterungen, Pensionsrückstellungen, latente Steuern, Anhangangaben, Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
  • IDW RH HFA 1.015 Aktualisierung der Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz
  • IDW ERS HFA 30 Ansatz, Bewertung und  Ausweis von Pensionsrückstelungen und vergleichbaren Verpflichtungen
  • IDW ERS HFA 32: Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach § 285 Nr. 3 Handelsgesetzbuch, § 314 Abs. 1 Nr. 2 Handelsgesetzbuch zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften
  • IDW ERS HFA 33: Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach § 285 Nr. 21 Handelsgesetzbuch, § 314 Abs. 1 Nr. 13 Handelsgesetzbuch zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Die Presseinformation ist hier verfügbar: IDW Presseinformation 10/2009. Quelle: IDW


EU: Endorsement von IFRIC 18

Die Interpretation zur Rechnungslegung IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden (Transfer of Assets from Customers) wurde von der Europäischen Kommission übernommen und veröffentlicht.

Der Interpretation zur Rechnungslegung ist hier verfügbar: ABl. L 314/15. Quelle: Europäische Kommission