Das IDW weist auf seine Verlautbarungen zum BilMoG hin. Diese Stellungnahmen zur Rechnungslegung behandeln insbesondere die Bereiche Übergangsregelungen, Pensionsrückstellungen und Anhangangaben:
- IDW RS HFA 28 Ausübung der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten, Erfolgswirkungen, Übergangserleichterungen, Pensionsrückstellungen, latente Steuern, Anhangangaben, Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
- IDW RH HFA 1.015 Aktualisierung der Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz
- IDW ERS HFA 30 Ansatz, Bewertung und Ausweis von Pensionsrückstelungen und vergleichbaren Verpflichtungen
- IDW ERS HFA 32: Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach § 285 Nr. 3 Handelsgesetzbuch, § 314 Abs. 1 Nr. 2 Handelsgesetzbuch zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften
- IDW ERS HFA 33: Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach § 285 Nr. 21 Handelsgesetzbuch, § 314 Abs. 1 Nr. 13 Handelsgesetzbuch zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Die Presseinformation ist hier verfügbar: IDW Presseinformation 10/2009. Quelle: IDW